Volkskorrespondent

Klaus Meier

 

Das soll ein Rechtsstaat sein?

Klaus Meier
#Dissident

Mein Erlebnis ist sicher nur der berühmte Einzelfall, die Ausnahme, nur einer der bedauerlichen Fälle die jeden Tag durch das Raster dieses Rechtsstaates fallen. Angefangen hat alles am 17.04.2019, ohne Vorwarnung wurde zum wiederholten mal, die Energieversorgung des Hauses gesperrt. Der Vermieter hatte mal wieder die geleisteten Abschlagszahlungen der Mieter für die Betriebskosten veruntreut. Diesmal hat es den Hausstrom und das Gas für die Zentralheizung und die warm Wassererzeugung erwischt. Das hieß also von jetzt auf gleich, ohne eigenes Verschulden, kein Licht im Hausflur, keine Hausklingel, kein warm Wasser und keine Heizung.

Der erste Schritt war also wieder mal der Anruf beim Vermieter. Dieser versicherte sich darum zu kümmern. Denn schließlich kann es sicher hier nur um ein Missverständnis handeln. Am 27.04.2019 ein erneuter Anruf beim Vermieter meinerseits, da sich bis dato am Zustand nichts geändert hatte. Ich drohte mit einer Mietzurückhaltung, sollte die von ihm verschuldete Sperrung der Energieversorgung weiter anhalten. Dass ganze führte zu dem Ergebnis, dass nur auf eine Mietzurückhaltung verzichtet werden müsste, damit alles bis spätestens zum 03.05.2019 geregelt sein würde. Natürlich geschah am 03.05.2019 nichts, trotz der pünktlichen Überweisung der gesamten Miete. Dazu kam, dass der Vermieter auf keine weiteren Kommunikationsversuche meinerseits reagierte. So entschloss ich mich per Anwalt darauf zu reagieren.

Nun hat man aber als ALGII abhängiger nicht so einfach Zugang zu seinem Recht, da schlicht einem die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Also brauche es ein Beratungsschein für einen Anwalt. Diesen kann man direkt bei seinem zuständigen Amtsgericht beantragen oder Online den Vordruck dazu herunterladen – Ausfüllen – Ausdrucken – Abschicken und dann, ja dann heißt es warten. Wer jetzt denkt ich hätte ja hinfahren können und das alles direkt abgeben können, um das ganze zu beschleunigen. – dem sei gesagt: genau das habe ich versucht. Hat mich zwei Tagessätze für Nahrung und Getränke a 4,93€ an Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gekostet, um dann zu erfahren: heutzutage alles nur noch per Post, annehmen tun wir hier nichts mehr. In meinem Fall waren es dann noch mal 3 Wochen warten. Also nochmal 3 Wochen ohne Hausklingel, ohne Heizung und warm Wasser. In dieser Zeit versuchte ich natürlich weiterhin den Vermieter zu erreichen, aber keine Reaktion seinerseits.

Primitive Waschgelegenheit. Foto: Meier

Dazu kam, dass die tägliche Hygiene ab der Energiesperrung zu einer Tortur wurde. Die tägliche Körperhygiene, die man sonst unter der Dusche erledigte, wurde verlegt in eine Schüssel mit warmen Wasser, die in der Badewanne stand. Das warme Wasser zubereitet mit dem Wasserkocher, der wegen denn Stromkosten eigentlich nur für die Zubereitung des morgendlichen Kaffees angeschafft wurde. Dann noch ein kleiner Tritt, den man in die Badewanne stellte zum Sitzen und einen extra gekauften Schwamm. Der Schwamm half erst beim einseifen und danach beim abspülen. Das Ganze hatte was von damals, als man noch von der Mutter, in die Badewanne gestellt wurde, um von ihr gewaschen zu werden, kurz von dem Augenblick wo man ins Bett geschickt wurde. Nur das man heute über 1,80 Meter groß ist und über 50 Jahre alt. Diese ganze Situation hatte einfach nur noch etwas erniedrigendes.

Endlich, am 03.06.2019 lachte mich im Briefkasten der Beratungsschein an. Also machte ich, hoffend auf Gerechtigkeit, bei dem Anwalt vor Ort, der sich laut Eigenwerbung das Mietrecht auf die Fahne geschrieben hatte, einen Termin. Am 05.06.2019 war es dann so weit. Alle Unterlagen, die wichtig hätten sein können, hatte ich zum Termin dabei. Der Mietvertrag, alle Briefwechsel zwischen mir und dem Vermieter, und so weiter. Ja selbst ein detailliertes Ablaufprotokoll hatte ich dabei, auf dem genau Aufgelistet war wie oft und lange solche Energiesperrungen schon vorgekommen sind. Der Anwalt, voller Zuversicht, sicherte mir zu, dass er sich gleich darum kümmern würde und man die Miete erst mal zurückhalten sollte, damit man ein Druckmittel gegen den Vermieter hat. Ja ich war mir sicher, ich hatte alles Richtig gemacht und es wer nur noch eine Frage der Zeit bis ich zu meinem Recht kommen würde. Die Zeit verging und ich wunderte mich zwar das ich keine Kopie des Briefes erhielt, den der Anwalt ja zu meinem Vermieter schicken wollte, in der die Mietzurückhaltung terminiert und damit legalisiert wird. Aber gut er ist der Anwalt, er wird schon wissen, was er da tut – dachte ich.

Am 18.06.2019 klopfte es an meiner Tür, es war der Vermieter. Er setze mir die sprichwörtliche Pistole auf die Brust: ich sollte die Miete gleich mal in Bar heraustun, denn die bräuchte er, um beim Wasserversorger noch heute die offene Rechnung zu begleichen. Heißt, er hat nicht nur die Abschlagszahlungen von Strom und Gas nicht abgeführt, nein auch nicht für den Hausanschluss fürs Wasser. So in die Ecke gedrängt griff ich zum Telefon um meinen Anwalt, den ich ja zum Glück jetzt hatte, zu Fragen was ich nun tun sollte. Bei diesem Anruf durfte ich dann erfahren, dass mein Anwalt auf einem Seminar ist und das Schreiben, welches er gleich verfassen und dem Vermieter zukommen lassen wollte, immer noch nicht verfasst, geschweige dann an den Vermieter gesendet wurde. Das ganze führe letztlich dazu, dass ich zwar unverschuldet aber unrechtmäßig meine Miete nicht gezahlt hatte und darum dem Vermieter die Miete sofort Überweisen musste. Und jetzt muss ich auch noch hoffen, dass durch die verspätete Zahlung keine Mahngebühren durch meinen Vermieter eingefordert werden.

Grafik: frei

Das Ganze erlebte lässt mich hier und jetzt am heutigen Rechtsstaat einfach nur zweifeln. Denn in einem kapitalistischen System, in den die Eigentümer der Produktionsmittel einem jeden Tag ungeniert die Pistole auf die Brust setzen können und die Verteidiger des Rechtsstaates untätig zusehen oder untätig bleiben, kann es keinen Rechtsstaat geben. Da fällt mir ein – wollte das Verfassungsgericht nicht schon längst über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen urteilen?

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Erstveröffentlichung heute oder vor wenigen Tagen in der Gruppe Volkskorrespondenz. Weiterveröffentlichung nur für Partner/innen der Gruppe Volkskorrespondenz.
Bilder und Bildunterschriften wurden komplett oder zum Teil von der Redaktion AmericanRebel hinzu gefügt.
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