Marius Pletsch

US Drohnenkrieg

Keine öffentlichen Berichte über getötete Zivilisten/-innen
in „Anti-Terror“ Operationen mehr
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Marius Pletsch

US-Präsident Donald Trump hat am Mittwoch ein Dekret unterzeichnet, wonach das Büro des Direktors für die nationalen Nachrichtendienste (ODNI) nicht länger jährliche Berichte über die in Operationen außerhalb von Kampfgebieten getöteten Zivilistem/-innen veröffentlichen muss. Das berichteten u.a. Washington Post und CNN.

Damit macht Präsident Trump ein Reförmchen von Präsident Obama rückgängig, wodurch einige offizielle Informationen über das US-Drohnenprogramm und die durch die Aktionen getöteten Personen veröffentlicht wurden. Es sind nur zwei Berichte erschienen (2016 und 2017), keiner davon wurde unter der Regierung von Trump veröffentlicht. Aufschlussreich waren die Berichte kaum (siehe IMI-Analyse 2016/28), jedoch verschafften sie den Aktionen der USA etwas mehr Aufmerksamkeit und es wurde mit der Veröffentlichung etwas Raum für eine öffentliche Debatte und Kritik geschaffen. Stets war eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Zahlen des ODNI und denen von Gruppen wie dem Bureau of Investigative Journalism oder dem Thinktank New America zu bemerken.

Amerikanische Kampfdrohne vom Typ MQ-1C „Gray Eagle“. Foto: YouTube

Begründet wird der Schritt, da das Verteidigungsministerium (DoD) unter dem Gesetz zur Autorisierung der nationalen Verteidigung (NDAA) seit dem Haushaltsjahr 2018 dem Kongress einen etwas detaillierteren Bericht vorlegen muss, der auch veröffentlicht werden soll (hier der Bericht von 2018, hier eine Einschätzung von JustSecurity). Seit dem Haushaltsjahr 2019 muss dieser zwar noch differenzierter ausgefertigt werden, er kann aber seitdem auch komplett unter Verschluss gehalten werden, wenn der Verteidigungsminister, bzw. die Verteidigungsministerin eine Gefahr für die nationale Sicherheit in einer Veröffentlichung sehen würde (NDAA FY 2019, Sec. 1062 (b)). Dass der Kongress nun Berichte über zivile Opfer verlangt und auch über die Methodik unterrichtet werden möchte, lässt zumindest hoffen, dass die Legislative kleine Fortschritte bei der Kontrolle der Regierung und der US-Militäroperationen macht. Diese Berichte gehen aber nur auf Aktionen unter Leitung des DoD ein (US Code, Title 10). Wenn US-Soldaten/-innen eine Drohne unter Leitung bspw. der CIA fliegen würden, würde eine solche Aktion nicht in dem Bericht auftauchen, da diese anders autorisiert wäre (US Code, Title 50). Dies unterscheidet die Berichte des ODNI und des DoD.

Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung, gerade weil Präsident Trump der CIA wieder mehr Spielräume in Sachen Drohnenangriffe einräumt und die Einsatzregen gelockert hat. Das gefährdet Zivilist*innen in den betroffenen Regionen enorm.
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Erstveröffentlichung am 7. März 2019 in Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers und des Autors. Bilder und Bildunterschriften wurden teilweise oder ganz von der Redaktion American Rebel hinzugefügt.

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Den Drohnenmord stoppen! Protestaktionen gegen die US-Airbase in Ramstein.

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