Haben die Arbeiter das Recht auf einen Streik?

Wolfgang Geissler – 15. April 2023

Wolfgang Geisler

Das Streikrecht ist ein von der Arbeiter­klasse erkämpftes Recht in der kapitalistischen Gesellschaftsord­nung auf Arbeitsverwei-gerung bzw. Arbeitsniederlegung, um die Erfüllung bestimmter politischer und sozialer Forderungen zu er­zwingen; immanenter Bestand­teil des Koalitionsrechts. Im Ver­laufe ihres Klassenkampfes er­reichte die Arbeiterklasse vieler kapitalistischer Länder in Gestalt des Streikrechts die juristische Anerken­nung des Streiks als legitimes Kampfmittel.
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Der Klassenkampf der Bourgeoisie gegen die Arbeiterklasse

Im Imperialismus ist das Streikrecht den verstärkten Angrif­fen der herrschenden Kreise der Bourgeoisie ausgesetzt. Das staats­monopolistische Regime betreibt eine Politik der zunehmenden Einschränkung des Streikrechts, um wir­kungsvolle politische Kampfaktio­nen gegen das Profit- und Macht­streben der Monopole von vorn­herein unmöglich zu machen. In der westdeutschen Bundesrepu­blik wird das Streikrecht diffamiert, ob­gleich es in einigen Länderverfas­sungen (z. B. Hessen, Rheinland­-Pfalz, Bremen) ausdrücklich ver­ankert ist und auch aus dem westdeutschen Grundgesetz abge­leitet werden kann.

Die Diffamierung der Streikrechts durch die Bourgeoisie

Vor allem wird versucht, Streiks als sog. wilde Streiks für ungesetzlich zu erklären; die Gewerkschaften so­wie die Streikteilnehmer werden zu materiellen Sanktionen ver­urteilt bzw. werden ihnen solche zur Abschreckung von den Ge­richten angedroht. Die Notstands­gesetze sehen sogar ein Streik­verbot vor. Der Kampf für die Verteidigung des Streikrechts ist deshalb wichtiger Bestandteil des allge­meindemokratischen, antiimpe­rialistischen Kampfes in der Ge­genwart. (Anmerkung: Durch den Einsatz von sog. „Streikschlichtern“ wird der Klassenkampf abgewürgt und den Streikenden eine sog. „Friedenspflicht“ aufgenötigt. Eine weitere Form der Diffamierung des Streikrechts wird u.a. in Form von „Leserbriefen“ betrieben, in denen bezahlte Agenten der Bourgeoisie ihrem „Unmut“ über die Streikenden Ausdruck geben und ein Verbot von Streiks fordern.)

Gibt es auch im Sozialismus ein Streikrecht?

In den sozialistischen Staaten, wo die Werktätigen selbst die Herren der Betriebe und durch vielfältige Formen in die Leitung von Staat und Wirt­schaft einbezogen sind, haben der Streik und demzufolge das Streikrecht völ­lig ihren Sinn verloren; sie wür­den sich vielmehr gegen die In­teressen der Werktätigen selbst richten.

(Anmerkung: Oberes gilt natürlich nur wenn ein als sozialistisch bezeichneter Staat das Wort Sozialismus nicht nur im Mund führt, sondern auch wirkliche praktiziert. Der Unterschied lässt sich leicht feststellen, wenn man prüft wer die Produktionsmittel besitzt und wer darüber verfügt.)

Der Verrat der Streikbrecher

Streikbrecher sind von Kapitalisten gekaufte Personen, die während eines Ausstandes in einem be­streikten Betrieb arbeiten, da­durch die Wirksamkeit des Streiks verringern und seinen Erfolg ge­fährden. Um die Arbeitsaufnahme von Streikbrechern zu verhindern, werden Streikposten aufgestellt.

Quelle: Kleines politisches Wörterbuch, Dietz Verlag Berlin 1967, Seite 646.

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