Volkskorrespondentin

Dagmar Henn
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Gesprungen, aber in die falsche Richtung…

Dagmar Henn

Volksentscheid will Immobilienkonzerne enteignen – Klingt toll radikal, die Forderung, Wohnungskonzerne zu enteignen.

Hat aber einen großen Nachteil: dafür würde, solange die bestehende Rechtsordnung besteht, eine Entschädigung fällig. In Höhe des Marktwerts. Dann denkt mal nach, wie viel Geld in der Landeskasse danach noch drin ist…

Aber es gibt eine andere Möglichkeit. Eine gesetzliche Mietobergrenze. Hatten wir übrigens bis Anfang der 1970er auch in der BRD.

Dafür muss keine Entschädigung gezahlt werden. Das Eigentum sind nämlich Grund und Gebäude, die Miete ist nur die Verzinsung. Und es gibt zwar ein Recht auf Eigentum, aber kein Recht auf Verzinsung.

Wäre die Miete gesetzlich begrenzt, würde sich die Frage des Eigentums besagter Wohnungskonzerne sehr schnell von alleine erledigen. Damit wäre der ‚Wohnungsmarkt‘ kein Markt mehr und in Ermangelung von ausreichender Verzinsung für die Kapitalgeber dieser Gesellschaften völlig uninteressant. Sie würden ihre Bestände ziemlich schnell abstoßen, zu dann deutlich niedrigeren Preisen.
Dann könnten Kommunen und Länder sie einfach kaufen.

Und noch einmal – diese Variante ist völlig legal, denn es gibt kein Recht auf Verzinsung…
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Volksentscheid will Immobilienkonzerne enteignen
Der Tagesspiegel, 29. Oktober 2018


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