Volkskorrespondent

Klaus Meier
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Der Club „Gewerkschaft“

Klaus Meier
Dissident

Am 14. November 2018 unter dem Aktenzeichen: 1 BvR 1278/16, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass ein Tarifvertrag die Clubmitglieder einer Gewerkschaft besserstellen darf, als nicht Clubmitglieder. Dass jetzt die Mitglieder des Clubs „Gewerkschaft“ und besonders die Clubbesitzer in Feierlaune sind, kann man so auf den ersten Blick verstehen. Aber gibt es den wirklich was zu feiern?

Wenn man sich das Urteil genauer anschaut, heißt das doch auch, das Erwerbstätige die nicht Mitglied im Club „Gewerkschaft“ sind, schlechter gestellt sein dürfen als Clubmitglieder. Widerspricht das nicht schon mal einem Konzept des Clubs „Gewerkschaft“ und zwar Solidarität? Geht es diesem Club „Gewerkschaft“ letztlich doch nur um seine  Mitglieder? Und das nächste was man sich fragen muss ist doch: wenn Tarifverträge nur noch für Mitglieder des Clubs „Gewerkschaft“ Gültigkeit haben, welcher Ausbeuter der Arbeiterklasse stellt dann noch Mitglied dieses Clubs ein?Party Bild

Das heißt also, dieses Urteil, was man jetzt noch bejubelt, beklatscht und feiert, könnte dazu führen, dass Gewerkschaftsmitglieder keine Erwerbsmöglichkeit mehr erhalten und dann von Hartz 4 und den Almosen der Ausbeuter abhängig sind. Das ganze führt natürlich dazu, dass die Mitglieder den Club dann lieber verlassen und den Ausbeutern sich als Billiglohnsklaven anbiedern. Sollte es darum nicht im Interesse aller Clubs sein, dass die von ihnen ausgehandelten Tarifverträge grundsätzlich Allgemeinverbindlich sind?

Das Urteil mag auf den ersten Blick sehr verlockend sein, aber eigentlich dient es nur dem alten Herrscherprinzip: Teile und herrsche.

Persönliche Meinung: die Clubs „Gewerkschaft“, werde ich erst wieder als Gewerkschaft bezeichnen, wenn diese nicht mehr nur den Ausbeuter zur Friedenswahrung dienen. Also, wenn sie wieder die Sperrspitze der Arbeiterklasse sind.

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